Am 23. Dezember 2020 wurde im Amtsblatt des Bundes (Diario Oficial de la Federración, DOF) die Resolution veröffentlicht, mit der der Rat der Nationalen Mindestlohnkommission (CONASAMI) von Mexiko die allgemeinen und professionellen Mindestlöhne festlegt, die in Kraft treten werden Kraft seit dem 1. Januarst 2021
Die Nationale Mindestlohnkommission (CONASAMI) von Mexiko genehmigte ab dem 15. Januar eine Gehaltserhöhung für das nächste Jahr um 1%st 2021
Der Mindestlohn wird in den meisten Teilen des Landes von 123.22 MXN-Pesos auf 141.70 MXN-Pesos pro Tag steigen, während er in der Freihandelszone an der Nordgrenze von 185.56 MXN-Pesos auf 213.39 MXN-Pesos pro Tag steigen wird.
Darüber hinaus werden zwei Berufe in die Liste der professionellen Mindestlöhne aufgenommen: Hausangestellte mit einem Anstieg von 25%; in Bezug auf den im Jahr 2020 im Rest des Landes geltenden allgemeinen Mindestlohn. Der andere Beruf ist der Landarbeiter, der eine 30% ige Erhöhung gegenüber dem derzeitigen Mindestlohn erhalten wird.
Mit diesem Anstieg klettert Mexiko in Bezug auf den Mindestlohn international um acht Positionen auf Platz 76 von 135 Ländern. Das Ziel der derzeitigen Verwaltung ist es, eine Position unter den ersten 60 Ländern mit der höchsten Gehaltswahrnehmung zu erreichen.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: http://dof.gob.mx/nota_detalle.php?codigo=5608587&fecha=23/12/2020