Ein Unternehmen in Mexiko gründen
Die Gründung eines Unternehmens aus dem Ausland ist eine komplizierte Aufgabe, wenn Sie in Mexiko nicht über Personal mit Know-how und Erfahrung in diesem Prozess verfügen, das alle erforderlichen Unterlagen beim Notar und den Behörden einreichen kann. Da jedes Land unterschiedliche Prozesse und Vorschriften für die Unternehmensgründung hat, ist es wichtig, sich im Voraus über den Prozess zu informieren, um zu wissen, was Sie erwartet.
Mexiko gestattet Ausländern in den meisten Fällen ohne Einschränkungen die Gründung und Führung von Unternehmen in Mexiko. Dennoch unterliegen einige Aktivitäten für Ausländer in Mexiko Beschränkungen.
Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Mexiko
Die wichtigsten Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Mexiko sind:
Bestimmen des Entitätstyps.
Die drei am häufigsten genutzten Kapitalgesellschaften in Mexiko sind:
- Sociedad Anónima ("SA").
- Sociedad de Responsabilidad Limitada („S. de RL“)
- Sociedad Anónima Promotora de Inversión („SAPI“)
Es ist immer wichtig, einen Experten zu kontaktieren, um Ratschläge zu erhalten, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist. In manchen Fällen ist für die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit in Mexiko nicht einmal die Gründung eines Unternehmens erforderlich. Daher ist es immer wichtig, die Experten zu kontaktieren, wie z. B. Mexzentrix, der über Rechtsberater verfügt, die zu diesem Thema Rat und Beratung leisten können.
Nach der Bestimmung des Unternehmenstyps muss das Unternehmen den Firmennamen des neuen Unternehmens bestimmen, der vom Wirtschaftsministerium genehmigt werden muss.
Sobald der Name des neuen Unternehmens genehmigt ist, fährt die Gesellschaft mit der Ausarbeitung der Satzung fort, die unter anderem Folgendes umfassen muss:
- Name des Unternehmens und seine Adresse.
- Unternehmensgegenstand: Sie sollten den Unternehmensgegenstand und die wesentlichen Tätigkeiten Ihres Unternehmens detailliert darlegen sowie alle weiteren geschäftsbezogenen Tätigkeiten, die das Unternehmen durchführen wird.
- Name und Daten der Aktionäre/Partner, einschließlich Anzahl und Anteilsprozentsatz. Nach mexikanischem Recht müssen alle drei oben genannten Unternehmen mindestens zwei Aktionäre/Partner haben.
- Die Gesellschafter müssen die Geschäftsführung der Gesellschaft ernennen (entweder einen Vorstand oder einen Einzelgeschäftsführer).
- Name des Wirtschaftsprüfers (Comisario)
- Regeln zur Gewinnverteilung
- Vollmachten an Privatpersonen: Wenn das neue Unternehmen ausländische Anteilseigner/Partner hat, ist es wichtig und empfehlenswert, jemanden in Mexiko zu ernennen, der vor dem Notar auftritt und andere Verwaltungsaufgaben vor den Behörden übernimmt. Wenn die Vollmacht einem Ausländer erteilt wird, muss sie im Herkunftsland mit einer Apostille/Legalisierung versehen werden. Anschließend muss sie von einem offiziellen Übersetzer ins Spanische übersetzt und in Mexiko notariell beglaubigt werden.
- Merkmale und Organisation der jährlichen Partner- / Hauptversammlung.
- Ein Kapitel zum Gesellschaftskapital und zur Staatsangehörigkeit, das enthalten sein muss, wenn die Aktionäre/Partner Ausländer sind.
- Ursachen und Verfahren für die Auflösung oder Liquidation.
Satzung Unterschrift
- Die Unterzeichnung der Satzung muss in Mexiko erfolgen, in dem Staat, in dem das Unternehmen gegründet wurde. Die Gesellschafter, die die Gesellschaft gründen, müssen persönlich oder durch eine Vollmacht vertreten vor dem Notar erscheinen.
- Das neue Unternehmen muss eine physische Adresse in Mexiko für Gründungszwecke haben, die später geändert werden kann.
- Wenn dies der Fall ist, muss außerdem eine Kopie der von Apostille ordnungsgemäß notariell beglaubigten und beglaubigten oder legalisierten Organisationsdokumente vorgelegt werden.
Registrierung vor Behörden
- Nach der Gründung besteht der erste Schritt darin, das neue Unternehmen beim öffentlichen Handelsregister anzumelden (Öffentliches Handelsregister).
- Danach muss das Unternehmen im Steuerverwaltungsdienst registriert sein (Samstag), um seine Steuer-ID (RFC) zu erhalten.
- Wenn das Unternehmen mit ausländischen Aktionären / Partnern zählt, muss es vor dem Nationalen Register für Auslandsinvestitionen registriert werden (RNIE)
- Da die meisten Unternehmen Mitarbeiter einstellen, sollten sie sich vor dem mexikanischen Institut für soziale Sicherheit anmelden (IMSS) und dem Institut des Nationalen Wohnungsfonds für Arbeitnehmer (INFONAVIT).
Haben Sie Zweifel bezüglich des Firmengründungsprozesses in Mexiko? Fühlen Sie sich frei uns zu kontaktieren, Wir haben mehreren ausländischen Unternehmen geholfen, den Gründungsprozess in Mexiko durchzuführen und den Betrieb aufzunehmen.