DSGVO-Compliance-Tools
Ab dem 25. Mai 2018, mit Inkrafttreten der Allgemeine Datenschutzverordnunggibt es einheitliche Datenschutzregeln für alle in der EU tätigen Unternehmen, unabhängig davon, wo sie ihren Sitz haben. Das bedeutet im Grunde, dass Sie diesem Gesetz unterliegen, wenn Sie eine Website betreiben und einige Ihrer Besucher aus der EU kommen.
Benachrichtigen Sie Ihre Besucher mit etwas Besonderem Datenschutzleiste und lass sie ihre kontrollieren Datenschutzeinstellungen.
Wie trifft das auf Sie zu?
Neben den Daten und Cookies, die Sie absichtlich sammeln und verarbeiten, nutzen Sie möglicherweise auch Dienste Dritter auf Ihrer Website, z Google Analytics, Google Fonts, Google Maps, YouTube Vimeo usw. In diesen Fällen werden einige personenbezogene Daten (in der Regel eine IP-Adresse eines Besuchers) wird im Austausch für den kostenlosen Service an den Dienstleister gesendet. Hierbei handelt es sich um den personenbezogenen Datenfluss, den Sie kaum kontrollieren können, den Sie aber durch die Einholung der Einwilligung eines Besuchers DSGVO-konform gestalten müssen bevor er kann den Dienst nutzen.
Mit anderen Worten: Mit der neuen Verordnung reicht es nicht aus, einen Besucher einfach darüber zu informieren, welche Art von Daten erfasst werden. Um diese Daten erheben zu dürfen, müssen Sie dessen Einwilligung einholen oder einen Drittanbieterdienst nutzen, der dies tut. Glücklicherweise deckt Scape Sie damit ab DSGVO-Compliance-Tools.
Logik zum Einschließen und Ausschließen von Inhalten
Schließen Sie Medien, Tracking-Skripte oder andere Inhalte ein oder aus, je nachdem, ob die Zustimmung eines Benutzers eingegangen ist.
Fallback für blockierte Inhalte
Egal, ob es sich um eine Einbettung, eine Karte, einen Shortcode oder eine Medien-in-Lightbox handelt – Sie können mit der Benachrichtigung für einen geeigneten Fallback sorgen.
Datenschutzleiste und Einstellungscenter
Überlassen Sie Ihren Besuchern die Kontrolle darüber, welche Daten sammelnden Inhalte blockiert werden müssen, und benachrichtigen Sie sie über Richtlinienänderungen.
Weitere wichtige Compliance-Tools
Überlassen Sie Ihren Besuchern die Kontrolle darüber, welche Daten sammelnden Inhalte blockiert werden müssen, und benachrichtigen Sie sie über Richtlinienänderungen.
Der Hintergrund dieser Zeile enthält a YouTube-Video, das durch ein Poster ersetzt wird, wenn eine YouTube-Einwilligung durch einen Besucher nicht erteilt wird. Um das Video anzusehen, klicken Sie auf „Datenschutzeinstellungen“ Klicken Sie unten auf die Schaltfläche, um der Nutzung des YouTube-Dienstes zuzustimmen und Ihre Einstellungen zu speichern.
Der Play-Button unten löst ein aus Vimeo Video, das durch ein Poster ersetzt wird, wenn eine Vimeo-Einwilligung durch einen Besucher nicht erteilt wird. Um das Video anzusehen, klicken Sie auf DatenschutzeinstellungenGeben Sie Ihr Einverständnis zur Nutzung des Vimeo-Dienstes und speichern Sie Ihre Einstellungen.
Hier ist ein Beispiel für ein Portfolio-Raster mit SoundCloud- und Spotify-Audio-Einbettungen, die in einer Lightbox abgespielt werden. Um die Audioeinbettung von Inhalten zu aktivieren, klicken Sie auf „Datenschutzeinstellungen“ Klicken Sie unten auf die Schaltfläche, geben Sie Ihr Einverständnis zur Nutzung des SoundCloud- und Spotify-Dienstes und speichern Sie Ihre Einstellungen.
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Unten ist eine Google Map, das durch ein Poster ersetzt wird, wenn ein Besucher keine Google Maps-Einwilligung erteilt. Um das Video anzusehen, klicken Sie auf Datenschutzeinstellungen, stimmen Sie der Nutzung des Google Maps-Dienstes zu und speichern Sie Ihre Einstellungen.
Unten ist eine Player mit YouTube-Video, das durch ein Poster ersetzt wird, wenn eine YouTube-Einwilligung durch einen Besucher nicht erteilt wird. Um das Video anzusehen, klicken Sie auf Datenschutzeinstellungen, stimmen Sie der Nutzung des YouTube-Dienstes zu und speichern Sie Ihre Einstellungen.
Zum Schluss noch einige Inline-Inhalte, die durch ersetzt werden Datenschutzeinstellungen, aktivieren Inline-Einwilligung und Einstellungen speichern.
wann In der Reihe Die Einwilligung des Besuchers wird nicht erteilt. Um den ausgeblendeten Inhalt anzuzeigen, klicken Sie auf