Am 21. Oktober 2025 veröffentlichte der Steuerverwaltungsdienst (SAT) im Amtsblatt der Föderation die Fünfte Resolution zur Änderung der Allgemeinen Außenhandelsvorschriften (RGCE) für 2025 zusammen mit den Anhängen 1, 2 und 5. Diese Änderungen traten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, mit Ausnahme bestimmter Änderungen im Zusammenhang mit ATA-Carnets, die am 1. November 2025 in Kraft treten.
Änderungen
Nachfolgend finden Sie eine Liste einiger Änderungen; wir empfehlen Ihnen, die vollständige Veröffentlichung zu lesen, um weitere Themen zu identifizieren, die in diesem Bulletin nicht behandelt werden.
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Regulierung des Kohlenwasserstoff- und Kraftstoffsektors
Es werden neue Bestimmungen zur Kontrolle und Überwachung von Vorgängen im Zusammenhang mit Kohlenwasserstoffen und Kraftstoffen eingeführt. -
Betrieb von ATA-Carnets
Die Regeln für den Betrieb von ATA-Carnets werden geändert, um deren Verwendung für die vorübergehende Einfuhr von Waren bei internationalen Veranstaltungen zu erleichtern. -
Neue Regelungen zu Registern und zur Änderung von Zollanmeldungen
- Gründe für die Suspendierung in Registern (Regel 1.3.3)
Die Unterabschnitte XXXII und XL sehen die Aussetzung der Einfuhrbestimmungen für bestimmte Branchen oder Exporteure vor, wenn Waffen, Betäubungsmittel oder verbotene Güter eingeführt oder entfernt werden, ohne dass die Einhaltung der geltenden Vorschriften oder Beschränkungen nachgewiesen wird. - Änderung von Zollanmeldungen (Regel 6.1.1)
Steuerpflichtige dürfen die Angaben in ihrer Zollanmeldung nun beliebig oft ändern, sofern dies vor der Aktivierung des automatisierten Auswahlmechanismus erfolgt. Nach der Aktivierung können nur noch geringfügige administrative Fehler korrigiert werden.
Geänderte Anhänge
Anhang 1: Neue Formate und Außenhandelsvorlagen wurden entsprechend den Änderungen der allgemeinen Vorschriften aktualisiert.
Anhang 2: Änderung der Außenhandelsverfahren, einschließlich neuer Prozesse und Anforderungen für verschiedene Zollverfahren.
Anhang 5: Anpassungen der Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von ATA-Carnets, abgestimmt auf die Änderungen der allgemeinen Vorschriften.
Empfehlungen für Außenhandelsunternehmen
- Prüfen Sie die Änderungen des RGCE und deren Anhänge im Detail, um die Einhaltung der neuen Bestimmungen sicherzustellen.
- Aktualisieren Sie die internen Verfahren und Managementsysteme, um die Änderungen bei den Zollprozessen und -anforderungen zu berücksichtigen.
- Schulen Sie das Personal, das mit Außenhandelsgeschäften befasst ist, in den neuen Vorschriften und Verfahren.
Die jüngsten Änderungen der Allgemeinen Außenhandelsregeln 2025 unterstreichen das Engagement der Behörden für mehr Sicherheit, vereinfachte Verfahren und mehr Transparenz im internationalen Geschäftsverkehr. Unternehmen müssen diese Aktualisierungen unbedingt prüfen und ihre internen Prozesse anpassen, um die fristgerechte Einhaltung der Regeln zu gewährleisten. Proaktives Management ermöglicht es Unternehmen, von einem klareren und effizienteren Rechtsrahmen zu profitieren und so zum Wachstum und zur Wettbewerbsfähigkeit des mexikanischen Außenhandels beizutragen.
Für alle Einzelheiten konsultieren Sie bitte die offizielle Website. DOF-Veröffentlichung.

