In der ordentlichen Sitzung vom 23. Juli 2021 hat der Technische Rat des Instituts ermächtigt, die in den Artikeln 90, 5 und 6 Übergangsfrist der „Verordnung zur Änderung, Ergänzung und Aufhebung verschiedener Bestimmungen des Bundesarbeitsgesetzes“ festgelegten 7 Kalendertage zu verlängern ; des Sozialversicherungsgesetzes; das Gesetz des Instituts des Nationalen Wohnungsfonds für Arbeitnehmer; der Abgabenordnung des Bundes; des Einkommensteuergesetzes; des Mehrwertsteuergesetzes; des Bundesgesetzes über die Arbeitnehmer im Staatsdienst, das Abschnitt B) des Artikels 123 der Verfassung regelt; des Regulierungsgesetzes des Abschnitts XIII bis des Abschnitts B und des Artikels 123 der politischen Verfassung der Vereinigten Mexikanischen Staaten in Bezug auf die Untervergabe von Arbeitskräften“, veröffentlicht im DOF am 23. April dieses Jahres.
Die Ermächtigung des Rates entspricht dem im Kongress laufenden Gesetzgebungsverfahren bezüglich der Initiative zur Reform des Dekrets über die Vergabe von Arbeitsverträgen mit dem Ziel der Verlängerung der Fristen, das am 3. Juli im Senatsblatt LXIV / 21SPR-119360/21 der Republik veröffentlicht wurde.
Was das IMSS betrifft, so werden die in den Artikeln 90, 5 und 6 des Erlasses über die Untervergabe von Arbeitskräften festgelegten 7 Kalendertage bis zu seiner Genehmigung und seinem Inkrafttreten durch einen neuen Erlass, den der Bundesvorstand hierfür erlässt, verlängert Zweck, die in dieser Initiative vorgeschlagene Erweiterung oder diejenige, deren Zustimmung der Kongress der Union endgültig beschließt.
Diese Entscheidung ermöglicht es, die Rechte der Arbeitnehmer und ihrer Familien zu wahren sowie Arbeitgeber oder Verpflichtete bei der Erfüllung ihrer Sozialversicherungspflichten zu unterstützen.
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