AUSLÄNDISCHER HANDELS-NEWSLETTER
Am 22. Januar 2021 kündigte das Wirtschaftsministerium durch das im Amtsblatt der Föderation (DOF) veröffentlichte Abkommen die Schaffung des Nationalen Komitees für Handelserleichterungen an, das eine größere Offenheit Mexikos für den internationalen Handel darstellt. Ziel dieses Dokuments ist es, die Koordinierung zwischen Regierungsbehörden und Stellen bei der Konzeption, Durchführung und Bewertung von Programmen und Maßnahmen zur Erleichterung des Außenhandels zu erleichtern.
Das Nationale Komitee zur Erleichterung des Außenhandels wird aus Vertretern der folgenden Agenturen (die das Recht haben zu sprechen und zu wählen) zusammengestellt:
- Wirtschaftsministerium (SE).
- Ministerium für auswärtige Beziehungen (SRE).
- Ministerium für Nationale Verteidigung (SEDENA).
- Ministerium für Finanzen und öffentliche Kredite (SHCP).
- Ministerium für Umwelt und natürliche Ressourcen (Semarnat).
- Energieministerium (Sener).
- Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (Sader).
- Ministerium für Kommunikation und Verkehr (SCT).
- Gesundheitsministerium.
Die Vertreter dieser Sekretariate müssen unterstaatssekretariat sein und werden vom Leiter des Wirtschaftsministeriums geleitet. Der Ausschuss kann über seinen Präsidenten Vertreter bestimmter Regierungsbehörden einladen, sich ihm anzuschließen, darunter:
- Bank of Mexico
- Steuerverwaltung
- Nationale Kommission zur Verbesserung der Rechtsvorschriften
- Bundeskommission für wirtschaftlichen Wettbewerb

Unter den Funktionen, die der betreffende Ausschuss haben wird, sind folgende hervorzuheben:
- Als Koordinierungsstelle für die verschiedenen Abhängigkeiten der föderalen öffentlichen Verwaltung fungieren, die zuständig sind und in die verschiedenen Aspekte im Zusammenhang mit der Umsetzung und Anwendung des Abkommens über Handelserleichterungen eingreifen.
- Unterstützung des Wirtschaftsministeriums und des Außenministeriums gemäß der Kompetenz ihrer Mitglieder bei der Gestaltung von Strategien, Programmen und Maßnahmen zur Vereinfachung und Automatisierung der Außenhandelsprozesse sowie zur Koordinierung ihrer Durchführung.
- Schlagen Sie Fragen zu Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung und Anwendung des Abkommens über Handelserleichterungen vor und genehmigen Sie Fragen zu Fragen im Zusammenhang mit seiner Umsetzung und Anwendung.
- Die Unterzeichnung von Vereinbarungen und Übereinkommen zwischen den Vertretern der drei Regierungsebenen sowie des sozialen und privaten Sektors im Rahmen ihrer Zuständigkeiten vorschlagen, um die Maßnahmen mit dem Ziel zu ergänzen, die Prozesse in Außenhandelsangelegenheiten zu verbessern.
- Analyse und Abgabe von Empfehlungen zur Verbesserung der Effizienz von Prozessen und Verfahren für den Außenhandel, um Kosten zu senken und Handelshemmnisse gemäß den geltenden nationalen und internationalen Vorschriften zu beseitigen.
- Analysieren Sie den rechtlichen Rahmen für den Außenhandel und geben Sie gegebenenfalls Empfehlungen ab.
Gemäß dem, was im Amtsblatt der Föderation veröffentlicht wurde, ist die Schaffung des Nationalen Komitees für Handelserleichterungen dauerhaft, und es wurde festgestellt, dass dieses Komitee innerhalb von 35 Geschäftstagen nach Inkrafttreten des Abkommens eingesetzt werden muss.
